Kaufleute für Bürokommunikation "Ausbildungshilfe"

Auf dieser Seite findet ihr fast alles, was ihr an Schulunterlagen, für eure Ausbildung benötigt.

Name: Sandra

Freitag, Dezember 08, 2006

Z a h l u n g s v e r k e h r - h a l b b a r e Z a h l u n g

H a l b b a r e Z a h l u n g


Was ist überhaupt eine halbbare Zahlung?

Von einer halbbaren Zahlung (einseitiges Bargeldgeschäft) wird gesprochen, wenn nur einer der beiden Geschäftspartner mit Bargeld in Berührung kommt; entweder hat der Zahler (Käufer) oder der Zahlungsempfänger (Verkäufer) ein Konto.

Formen der halbbaren Zahlung

Die halbbare Zahlung wird unterschieden in:

- Nachnahme (bei der Deutschen Post AG),
- Zahlschein (bei Banken und bei der Deutschen Postbank AG)
- Barscheck (bei den Banken und bei der Deutschen Postbank AG)


Beschreibung der Nachname
Die Nachname ist nur bei der Deutschen Post AG möglich. Freigemachte Postsendungen (Postpakete und Briefe) liefert der Postzusteller erst gegen Zahlung des Rechnungsbetrages und einen zusätzlichen Nachnahmeentgeltes an den Empfänger aus.
Die Deutsche Post AG schreibt anschließend dem Gläubiger den Rechnungsbetrag gut.


Beschreibung eines Zahlscheines
Der Zahlende zahlt mit dem Zahlschein den zu begleichenden Betrag bar bei der Bank bzw. der Postbank ein, dieser wir anschließend dem Konto des Empfängers gutgeschrieben.

Z a h l u n g s v e r k e h r B a r z a h l u n g

B a r z a h l u n g


Was man unter Barzahlung verstehen muss!

Bei der Barzahlung (zweiseitiges Bargeldgeschäft) erscheint beim Käufer und beim Verkäufer bares Geld. Keiner der beiden hat ein Konto, das berührt wird.

Die Barzahlung spielt heute nur noch im Einzelhandel, d.h. bei Alltagsgeschäften, eine Rolle, da sie bei größeren Geldbeträgen zeitraubend, unbequem und vor allem risikoreich ist.



Bei der Barzahlung unterscheidet man zwei Arten!

- direkte Zahlung, d.h., der Zahlende übergibt dem Zahlungsempfänger unmittelbar den zu zahlenden Betrag (üblich im Einzelhandelsgeschäft);
- Minuten-Service Geldtransfer, Bargeld wird von einem Ort zum anderen übermittelt (einen höchst Betrag gibt es nicht); der Empfänger kann innerhalb Deutschland den Betrag in Minutenschnelle (höchstens Zwei Std. garantier die Postbank) in jeder größeren Filiale der Deutschen Post, außerhalb von Deutschland bei Agenturen des Vertragpartners Western Union entgegennehmen (beim Telefon-Banking kann der zu ermittelnde Betrag vom Postbankkonto abgebucht werden).


Angaben die eine Quittung enthalten muss.

Bei der direkten Barzahlung wird die Zahlung oft durch eine Quittung bestätigt. (beweiskräftige Urkunde). Die Quittung enthält üblicherweise folgende Angaben:

- Name des Zahlers,
- Grund der Zahlung,
- Betrag,
- Empfangsbestätigung,
- Ort und Datum,
- Unterschrift.

Mittwoch, Dezember 06, 2006

Allgemeines zum Zahlungsverkehr

Z u s a m m e n f a s s u n g Z a h l u n g s v e r k e h r a l l g e m e i n e s

A r t e n u n d F u n k t i o n e n d e s G e l d e s

Welche Geldarten werden unterschieden?

Mann unterscheidet folgende Geldarten:

Metallgeld (Münzen),
- Kurantmünzen, d.h. vollwertig geprägte Münzen (Nennwert gleich Materialwert)
- Scheidemünzen, d.h. unterwertig geprägte Münzen (Nennwert größer als Materialwert)
Papiergeld (Banknoten);
Buchgeld (Giralgeld), d.h. Einlagen auf Giro- und Kontokorrentkonten.


Welche Aufgaben hat das Geld?

Das Geld hat folgend Aufgaben (Funktionen), es ist:

- Tausch- und Zahlungsmittel, d.h. Tausch von Gütern gegen Geld;
- Wertmesser, d.h. Güter werden durch ihren Preis bewertet und damit vergleichbar;
- Recheneinheit, d.h. ungleiche Güter können mit Hilfe ihrer Preise „addiert“ werden, Bsp.: in einer Bilanz;
- Wertaufbewahrungsmittel, d.h. Sparen von Geld;
- Wertübertragungsmittel, d.h. Übertragung von Geld Bsp.: bei einer Schenkung.


Unterscheiden Sie gesetzliche Zahlungsmittel und Zahlungsersatzeinheiten!

Gesetzliche Zahlungsmittel ist nur das Tauschmittel, das der Staat zu Geld erklärt hat. (gesamtes Bargeld: Münzen und Papiergeld). Dieses Geld muss als Zahlungsmittel angenommen werden.

Zahlungsersatzmittel (Geldersatzmittel) erfüllen die Funktionen des Geldes, eine Annahmepflicht besteht nicht (Buchgeld, Scheck, Wechsel).